VerlaufIm ersten Gespräch steht das gegenseitige Kennenlernen und die Klärung, ob eine Zusammenarbeit vorstellbar und sinnvoll ist, im Vordergrund. Dieses Gespräch beinhaltet eine Auseinandersetzung mit ihrem Anliegen und dem groben Ziel, was Sie am Ende unserer Arbeit erreicht haben möchten.
Die Rahmenbedingungen der Arbeit werden durch einen mündlichen oder schriftlichen Vertrag festgehalten. Im Falle der Kostenübernahe des Arbeitgebers schließen wir in der Regel einen sogenannten Dreiecksvertrag zwischen Ihnen, Ihrem
Arbeitgeber und mir ab.
Da ich vorwiegend systemisch arbeite liegt mein Fokus auf einer möglichst kurzen Bindung meiner Klienten.
„So kurz wie möglich und so lange wie nötig.“
Wir klären, ob ein kurzzeitiger Prozess zur Erarbeitung ausreichend ist oder ob ein längerer Prozess notwendig und erwünscht ist.
Der Rhythmus der Sitzungen, die Anzahl, Dauer und Häufigkeit wird an Ihre Bedürfnisse angepasst. Sie entscheiden, wie viele Beratungssitzungen Sie benötigen.
Für Teams und Institutionen biete ich auf Wunsch ein Erstgespräch an, welches kostenlos ist, wenn beide Seiten sich für eine Zusammenarbeit entschließen, ansonsten fällt eine Aufwandsentschädigung von 50€ an.
Abrechnung und KostenTransparente Preise sind die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Deshalb werden diese nachvollziehbar und fair gestaltet.
Die Abrechnung erfolgt privat und das Honorar ist von Faktoren wie Auftrag, Umfang und Setting des Prozesses abhängig. In der Regel gilt die Empfehlung des Berufsverbandes als Orientierung.
Bei Sitzungen außerhalb der Praxisräume fallen zusätzlich Fahrkosten an.
Es können Sondertarife für Auszubildende, Studierende und arbeitsuchende Menschen angeboten werden. Bitte sprechen Sie mich bei der Kontaktaufnahme darauf an.